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Diskutierten die Stärkung der Reha: Hermann Laubsch, Dr. York Dhein, Dr. Willy Oggier und Klaus Holetschek. Moderation: Thomas Bublitz (v.l.).
Diskutierten die Stärkung der Reha: Hermann Laubsch, Dr. York Dhein, Dr. Willy Oggier und Klaus Holetschek. Moderation: Thomas Bublitz (v.l.).

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Reformbaustelle Reha

Der Gesetzgeber will dem Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ mehr Wirkung verschaffen. Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, hinauszuzögern oder deren Verschlimmerung zu verhüten, ist Ziel der medizinischen Rehabilitation.

Wachsender Bedarf

Mit Blick auf die demografische Entwicklung wird dieser Bedarf deutlich zunehmen, weshalb den Patienten der Zugang zur Reha erleichtert werden soll. Neuregelungen sind mit dem geplanten Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) zu erwarten.

Der 18. Europäische Gesundheitskongress diskutierte vom 26. bis 27. September 2019 in München u. a. die Pläne der Bundesregierung für die Reha. Hinsichtlich der Vergütung gilt hier derzeit der Grundsatz der Beitragsstabilität, weshalb Mehraufwände bislang nicht über die Entwicklung der Grundlohnsumme hinausgehen können. Sind diese erforderlich, soll künftig eine Erhöhung der Vergütung möglich sein. Auf diese Weise sollen beispielsweise Tariferhöhungen aufgefangen werden.

Zugang erleichtern

Gleichzeitig will der Gesetzgeber den Zugang zu Rehaleistungen - zunächst in der geriatrischen Rehabilitation - erleichtern. Dazu gehört, dass die Krankenkassen nach einer vertragsärztlichen Verordnung künftig nicht mehr prüfen sollen, ob die Maßnahme medizinisch erforderlich ist.

Preis und Menge gleichzeitig nicht festzuschreiben, ist aus Sicht des Vertreters der Krankenkassen, Hermann Laubsch, vom Bereich Krankenhäuser der AOK Bayern, ein Wagnis. Dr. York Dhein, Vorstandsvorsitzender, Johannesbad Holding, erwartet klare Rahmenbedingungen seitens der Politik. Hinsichtlich der steigenden Relevanz der Rehaversorgung seien die Prozesse deutlich stärker aus Sicht des Patienten zu gestalten. Dazu zählten sowohl die stationären als auch die wohnortnahen ambulanten Angebote.

Gesamtversorgung verbessern

Die Relevanz vereinfachter Zugänge zu Rehaleistungen befürwortete auch Klaus Holetschek, MdL und 1. Vorsitzender des Bayerischen Heilbäder-Verbands. Die Beschränkung auf geriatrische Reha bezeichnete er als „Alibiregelung“. Er sprach sich dafür aus, die Zugangsbeschränkungen insgesamt aufzuheben. Dr. Willy Oggier, Präsident der Swiss Reha, brachte den Außenblick in die Diskussion. Der Nutzen der Rehaleistungen für den Patienten sei erwiesen. Um davon profitieren zu können, verwies er u. a. darauf, selbst zu handeln und nicht auf die Politik zu warten.

Abschließend sprachen sich die Diskutanten dafür aus, das RISG zügig umzusetzen, um erste Verbesserungen der Rahmenbedingungen zu erzielen. Gleichwohl sollte die Stärkung der Reha damit nicht abgeschlossen sein. Letztlich gelte es, auch mit Blick auf die Kosten der Gesundheitsversorgung, Rehaleistungen in den gesamten Versorgungspfad für den Patienten zu integrieren.

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