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Endspurt: Elektronische Heilberufsausweise bis Ende des Monats sanktionsfrei bestellen
Die Frist für Ärzte und Psychotherapeuten zur Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) rückt immer näher: Spätestens zum Ende Juni 2021 müssen die Sichtausweise beantragt sein, sonst drohen Sanktionen in Form von Honorarkürzungen von einem Prozent. Laut Bundesgesundheitsministerium genügt es, wenn die Bestellung rechtzeitig bis zum 30. Juni 2021 erfolgt ist.
Der eHBA ist notwendig, um Patientendaten in der elektronischen Patientenakte (ePA) lesen oder eintragen zu können. Nach dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) haben Versicherte bereits seit 1. Januar Anspruch auf eine ePA, in der Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen aufbewahrt werden können. Heilberufler in der ambulanten Versorgung werden zum 1. Juli gesetzlich dazu verpflichtet, die ePA zu unterstützen.
eHBA jetzt auch für Psychotherapeuten
Ab sofort ist medisign, eine Tochtergesellschaft der apoBank und DGN, als erster Anbieter zugelassen, die eHBA auch für Psychotherapeuten auszustellen. Mit dem personenbezogenen Ausweis - auch ePsychotherapeutenausweis (ePtA) genannt - können sich Psychotherapeuten gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) ausweisen und auf die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) ihrer Klienten zugreifen. Der Ausweis ist mit Zertifikaten für die qualifizierte elektronische Signatur und Verschlüsselung ausgestattet, so dass sich digitale Dokumente rechtsverbindlich unterschreiben sowie ver- und entschlüsseln lassen.
Herausgeber des eHBA sind die jeweils zuständigen Heilberufskammern. Als zugelassener Anbieter produziert medisign die Ausweise in deren Auftrag. Die Lieferzeit für die medisign eHBA liegt aktuell bei drei bis vier Wochen. Weitere Informationen sowie eine Online-Bestellmöglichkeit sind im medisign Antragsportal zu finden unter: www.ehba.de/psychotherapeuten