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Kostensteigerung – womit müssen Arztpraxen rechnen?
Die Corona-Pandemie ist noch nicht ganz überstanden und schon steht die nächste Herausforderung vor der Tür: Erst im Oktober hat die Inflationsrate in Deutschland mit einem Plus von 10,4 Prozent einen neuen Höchststand erreicht. Das heißt: In diesem Jahr müssen viele Menschen besonders genau rechnen und auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sollten die Kostensteigerungen und ihre betriebswirtschaftlichen Zahlen stärker im Blick haben. Die Praxisspezialisten der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) können dabei unterstützen, die betriebswirtschaftlichen Vorgänge und Zahlen zu überprüfen und gegebenenfalls Optimierungspotenzial zu identifizieren.
Drei Punkte im Blick behalten
Die eigenen Patienten bestmöglich zu versorgen hat für Heilberufler oberste Priorität. Keine Frage, dass die Praxis dennoch wirtschaftlich und effizient geführt werden muss. Folgende drei Entwicklungen sind dabei aktuell besonders herausfordernd:
- Inflation: Die derzeitige Inflationsdynamik wirkt sich auch auf die Preise von medizinischen Verbrauchsgütern aus und schleicht sich sukzessive in alle Praxiskostenarten ein. Die jüngste Prognose des Sachverständigenrats geht für das Jahr 2022 von einer Teuerungsrate von 8 Prozent und für das Jahr 2023 von 7,4 Prozent aus (Stand: November 2022).
- Gehaltssteigerungen: Im Januar 2023 werden die Gehälter für Medizinische Fachangestellte (MFA) mit Tarifvertrag um 2,6 Prozent erhöht. Auch für Praxisinhaber, deren Mitarbeitende nicht an den Tarifvertrag gebunden sind, empfiehlt es sich, bei dieser wichtigen Änderung mitzuziehen. Denn genauso wie die Praxen selbst, sind auch MFAs im privaten Kreis von Preissteigerungen betroffen und müssen mit ihrem monatlichen Budget neu wirtschaften. Damit das Bestandspersonal nicht abwandert, sollten auch Gehaltssteigerungen in der Planung für das neue Jahr berücksichtigt werden.
- Strom- und Heizkosten: Die Bundesregierung plant die Arztpraxen als kleinere und mittlere Unternehmen, sogenannte KMUs, über die zum Januar wirkende Strom- und Gaspreisbremse zu entlasten. Darüber hinaus wirken die Berufs- und Standesorganisationen derzeit darauf hin, dass Hochenergiefächer zusätzlich im Rahmen eines Härtefallfonds berücksichtigt werden. Konkretes wird sich für die bessere Planbarkeit der niedergelassenen Heilberuflerinnen und Heilberufler voraussichtlich in den nächsten Wochen ergeben.
Eine vorausschauende Finanzplanung ist jetzt besonders wichtig: Damit sie nicht überrascht werden, sollten Praxisinhaber zur Abschätzung der individuellen Energie- und Sachkostenentwicklungen zumindest die prognostizierte Inflationsrate von 7,4 Prozent als Untergrenze für die eigene Praxiskostenentwicklung annehmen. Für einen Allgemeinmediziner in Einzelpraxis ergibt sich für das kommende Jahr somit ein möglicher Mehraufwand von circa. 14.000 Euro, während ein durchschnittlicher Zahnarzt in Einzelpraxis Mehrkosten von mindestens 25.000 Euro einkalkulieren sollte.
Praxen mit einem gesteigerten Energiebedarf, wie Strahlentherapeuten oder Radiologen sollten darüber hinaus auf Nummer sichergehen und im besten Fall die bisherigen sowie angekündigten Preisanpassungen ihrer Energieversorger mitplanen.
Gemeinsam Kosten sparen und vorausschauend planen
„Wenn nicht bereits geschehen, sollten Niedergelassene sich nun einen Gesamtüberblick über ihre Praxiskosten verschaffen und die Preissteigerungen über alle Kostenarten in die Finanzplanung für das Jahr 2023 aufnehmen“, sagt Ulrice Krüger, Praxisspezialistin bei der apoBank. „Die Auswirkungen der erhöhten Energiekosten werden auch nach dem Winter noch eine Weile nachwirken und ggfs. auch die Einnahmenseite beeinflussen. Denn auch die Patientinnen und Patienten werden gezwungen sein, ihre Ausgaben im Blick zu behalten und so zum Beispiel auf die ein oder andere Selbstzahler-Leistung verzichten. Entsprechend sollten Praxen frühzeitig handeln und aktiv auf die Leistungen hinweisen und über die Wirkungen aufklären“, so Krüger.
In der Zwischenzeit gilt, mögliche Einsparpotenziale zu nutzen. So gibt es beispielsweise für den Einkauf von medizinischen Verbrauchsgütern verschiedene Vergleichsportale am Markt. Ein Blick darauf kann sich lohnen, um die nächste Materialbestellung möglichst kosteneffizient zu gestalten. Dabei muss auch nicht immer alles bei einem Anbieter bestellt werden: Bei einer gezielt geplanten Order nivellieren die Einsparungen Kaufnebenkosten, wie die Liefergebühr.
„Und wie auch Zuhause reichen in der Praxis meist ein paar Handgriffe und die Sensibilisierung des Praxispersonals aus, um auch im Arbeitsalltag ein paar Euro bei den Energiekosten einzusparen“, rät Ulrice Krüger: „Bereits bei kurzer Abwesenheit sollten Deckenlichter ausgeschaltet und Monitore in den Standby-Modus versetzt werden. Nach Feierabend gilt vor allem, Computer und, wo möglich, auch Geräte vollständig herunterzufahren – das kommt nicht nur der Praxis, sondern auch der Umwelt zugute.“